Online Terminvereinbarung
Bitte beachten sie die unten stehende Hinweise zur Terminbuchung 

Krebsvorsorge

Privatsprechstunde

Positiver Schwangerschaftstest 

Notfalltermin

Erstvorstellung

Beratungstermin

Aktueller Hinweis zur Terminvergabe

 

Aufgrund der derzeit sehr hohen Nachfrage können wir aktuell leider keine Termine für Neupatientinnen anbieten.

 

Bestehende Patientinnen unserer Praxis können Termine weiterhin wie gewohnt über unser Online-Terminbuchungssystem vereinbaren.

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen von Neupatientinnen derzeit nicht berücksichtigt werden können. Sobald wieder Kapazitäten frei sind, informieren wir Sie an dieser Stelle.

 

 

Hinweise zur Online-Terminbuchung

 

Bitte beachten Sie die Hinweise bei den einzelnen Terminarten sorgfältig.

 

Private Sprechstunde

Die private Sprechstunde ist ausschließlich für privatversicherte Patientinnen oder Selbstzahlerinnen vorgesehen.

Gesetzlich versicherte Patientinnen können diesen Termin ebenfalls buchen, werden in diesem Fall jedoch als Selbstzahlerinnen behandelt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und ist nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechenbar.

 

Krebsvorsorge

Die gynäkologische Krebsvorsorge ist in der Regel einmal jährlich vorgesehen. Eine häufigere Durchführung erfolgt nur bei medizinischer Indikation oder nach ausdrücklicher ärztlicher Absprache.

 

Termin bei positivem Schwangerschaftstest

Ein erster Untersuchungstermin bei positivem Schwangerschaftstest sollte frühestens ab der 6. Schwangerschaftswoche, also etwa 6 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periode, vereinbart werden.

 

Ausfallhonorar bei nicht wahrgenommenen Terminen

 

Liebe Paitentin, 

Unsere Praxis wird als Bestellpraxis geführt. Jeder Termin wird ausschließlich für Sie reserviert, damit wir ausreichend Zeit für Ihre individuelle Behandlung einplanen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine häufig nicht mehr an andere Patientinnen vergeben werden können.


Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder erscheinen Sie ohne vorherige Mitteilung nicht zu Ihrem Termin, behalten wir uns vor, gemäß §§ 280, 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,00 € zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, da es sich beim Ausfallhonorar nicht um eine Leistung der Krankenversicherung, sondern um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch handelt.

 

Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Eine Terminabsage ist möglich:
• telefonisch während unserer Sprechzeiten,
• per E-Mail,
• über das Kontaktformular auf unserer Webseite 
• bei online gebuchten Terminen über den „Termin absagen“-Button.

 

Ausnahmen 
Kein Ausfallhonorar wird berechnet, wenn
• ein akuter medizinischer Notfall vorliegt,
• eine unvorhersehbare Erkrankung oder ein Unfall eine rechtzeitige Absage unmöglich gemacht hat
• bei Schwangeren kurzfristige schwangerschaftsbedingte Ereignisse (z. B. Wehen, Blutungen oder Krankenhausaufnahme) eintreten 
• der Termin aufgrund eines Verschuldens der Praxis nicht stattfinden kann.

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